Bauantrag und Bauplan
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan einer Gemeinde gibt Auskunft über ausgewiesenes Bauland, das sogenannte Bauerwartungsland. Der Plan wird von der Gemeinde aufgestellt und in regelmäßigen Abständen angepasst.
Bebauungsplan
Nähere Regelungen zur möglichen Bebauung einer Fläche enthält der bei der Gemeinde einsehbare Bebauungsplan. Hier ist u. a. festgelegt, welche Form das Dach haben muss, welche Bauweise oder wie viele Geschosse möglich sind. Sein Haus bauen darf der Bauherr nur dann, wenn das Gebäude den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht und eine Erschließung des Grundstücks sichergestellt ist. Für die Erschließung ist die Gemeinde zuständig, die Kosten werden dem Bauherrn in Rechnung gestellt.
Baugenehmigung
Bevor es mit dem Bau losgeht, muss sich der Bauherr die Genehmigung für sein Vorhaben einholen. Dazu reicht sein Architekt oder Bauingenieur (Bauvorlagenberechtigter) die Bauvorlagen (Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnungen, Zeichnungen für die Wasser versorgung, zustimmende Erklärungen der Nachbarn usw.) zusammen mit dem Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein. Das Prozedere wird vom jeweiligen Bundesland geregelt, deshalb gibt es hier unterschiedliche Bestimmungen. Auch Umbauten, Erweiterungen und Nutzungsänderungen sind in der Regel genehmigungspflichtig.
Baubeschreibung
Baufirmen bzw. Bauträger müssen Kunden frühzeitig vor Vertragsabschluss eine detaillierte Baubeschreibung liefern. In der Beschreibung sollten alle wesentlichen Angaben, wie angebotene Leistungen, Gebäudedaten, Grundrisse usw. enthalten sein. Auch Angaben zum Energiestandard sind Pflicht.
Bauabnahme
Bei der Bauabnahme nimmt der Bauherr die erbrachte Leistung des Bauunternehmers entgegen und prüft die vertragsgemäße und fristgerechte Fertigstellung. Die Vertragspartner müssen die Bauzeit im Bauvertrag verbindlich festhalten. Weiter sollte der Bauherr eine genaue Prüfung vornehmen und ggf. einen qualifizierten Sachverständigen hinzuziehen. Eine Prüfung ersetzt allerdings keine baubegleitende Qualitätskontrolle.
Hausanschluss
Im Gebäude müssen die baulichen Voraussetzungen für den Hausanschluss vorgesehen werden. Zum Hausanschluss gehören u. a. die Stromversorgung, die Wasser versorgung, die Gas- oder Fernwärmeversorgung und der Telekommunikationsanschluss. Die Festlegung des Anschlussorts und der jeweiligen Zuf ührung findet mit dem zuständigen Versorger statt.
Optimaler Bauplatz und Ausrichtung des Gebäudes
Die Standortwahl ist ein wichtiges Kriterium. Folgende Punkte sind zu beachten:
- Bei Bauplätzen mit Hanglage nach Süden sind die solaren Gewinne am größten. Auf Nordhänge fällt gerade im Winter weniger Sonne. In Mulden sammelt sich kalte Luft, das erhöht häufig den Heizenergieverbrauch. Auf freien Kuppen wird wesentlich mehr Energie benötigt, weil der Wind viel Wärme abtransportiert.
- Im Bebauungsplan ist z. B. die Ausrichtung des Dachfirstes festgelegt. Optimal ist eine Ausrichtung in Ost-West-Richtung. Das macht die Südausrichtung der Verglasung einfacher und ermöglicht die optimale Platzierung einer Solaranlage.
- Großflächige Verglasungen im Wohnbereich sollten nach Süden ausgerichtet werden. Ein solches Fenster „gewinnt“ über die Heizperiode gesehen mehr Energie als es „verliert“.
- Nach Norden hin sollte das Gebäude möglichst geschlossen sein. Hier trifft keine direkte Sonnenstrahlung auf die Fenster, so dass die solaren Gewinne die entstehenden Verluste nicht ausgleichen können.
Ausrichtung der Fenster nach Süden Beispiel: Freistehende Einfamilienhäuser mit gleichem Dämmstandard und gleicher Nutzfläche |
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Gesamte Fensterfläche | 27 m2 | 27 m2 |
davon Fensterflächenanteil Südseite | 5 m2 | 11 m2 |
Heizwärmebedarf des Gebäudes pro Jahr | 8.600 kWh | 8.300 kWh |
Grundriss und Bauweise
- Das Gebäude sollte in thermische Zonen eingeteilt werden. Der Südteil des Gebäudes bildet die Kernzone und sollte der wärmste Bereich sein. Hier befinden sich im Idealfall die Wohnräume.
- Empfehlenswert ist die Vermeidung von Rücksprüngen und Auskragungen: Durch eine Überlagerung von Ober- und Erdgeschoss entstehen vermeidbare Flächen. Überlegen Sie, ob Rücksprünge (z. B. Balkone über Wohnräumen) oder Auskragungen (z. B. Räume über Terrassen) wirklich sein müssen.
- Nehmen Sie eine gezielte Planung der Haustechnik vor: Kurze Leitungen vom Warmwassererzeuger zu den Zapfstellen sparen nicht nur Energie, sondern auch Wasser, weil das warme Wasser hier schneller verfügbar ist.
- Bevorzugen Sie eine kompakte Bauweise: Jede zusätzliche Außenecke vergrößert die wärmeabgebende Oberfläche. Bei gleichem umbauten Volumen hat ein kompakter Quader weniger wärmeabgebende Oberfläche als ein verwinkelter Baukörper.
Übrigens
Denken Sie bei großen Fensterflächen an mögliche Verschattungen! Im Sommer können sich nach Süden ausgerichtete Räume stark aufheizen. Grundsätzlich sind außen angebrachte Jalousien zu empfehlen.
Vorteile einer kompakten Bauweise Beispiel: Freistehende Einfamilienhäuser mit gleichem Dämmstandard und identischer Nutzfläche |
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Haus 1 | Haus 2 kompaktere Bauweise |
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Wärme übertragende Umfassungsfläche A | 408 m2 | 358 m2 |
Beheiztes Gebäudevolumen Ve | 443 m2 | 443 m2 |
A/ Ve* | 0,92 | 0,81 |
Heizwärmebedarf des Gebäudes pro Jahr | 8.320 kWh | 7.540 kWh |
* A/ Ve bezeichnet das Verhältnis der wärmeübertragenden Umfassungsfläche zum beheizten Gebäudevolumen