Elektromobilität
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Immer mehr Automobilhersteller forcieren die Entwicklung von Elektrofahrzeugen. Voraussetzung für den Erfolg der Fahrzeugtechnik ist allerdings eine flächendeckende Ladeinfrastruktur. Daher sollte sich jeder Bauherr oder Sanierer Gedanken darüber machen, ob er für sein neues Wohngebäude eine Ladeeinrichtung vorsieht bzw. die spätere Installation unter Einsatz von Elektroinstallationsrohren („Leerrohren“) einplant.
Je nach Art des genutzten Fahrzeugs werden die Ladeeinrichtungen klassifiziert nach der Ladeleistung bzw. dem Ladestrom, wobei die Herstellerangaben zu Ladeströmen und -zeiten sowie die hierfür geeigneten Ladebetriebsarten der Elektrostraßenfahrzeuge unbedingt zu beachten sind. Grundsätzlich kann durch eine höhere bereitgestellte Ladeleistung eine Verkürzung der Ladedauer erreicht werden. Die Elektroinstallation zur Versorgung einer Ladeeinrichtung für Elektrostraßenfahrzeuge ist für die vorgesehene oder notwendige Ladebetriebsart zu bemessen.
Ein Ladepunkt ist die Stelle der Ladeeinrichtung, an der ein einzelnes Elektrofahrzeug angeschlossen wird. Ladeeinrichtungen sind in Wohngebäuden in der Regel Steckdosen in einer festen Installation oder Wandboxen (Wallboxen), z. B. in der Garage oder im Carport.
Ladebetriebsarten
- Laden an einer Schutzkontaktsteckdose oder an einer dreiphasigen CEE-Steckdose ohne Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladeinfrastruktur. Der Ladestrom ist auf 16 A begrenzt.
- Laden eines Elektrofahrzeuges an einer Schutzkontaktsteckdose bzw. an einer CEE-Steckdose. Die Ladeleitung ist mit einer Steuer- und Schutzeinrichtung ausgestattet, die im Gefahrfall den Ladevorgang unterbricht.
- Das Elektrofahrzeug wird an einer fest an die Elektroinstallation angeschlossenen Ladestation aufgeladen, die im Datenaustausch mit dem zu landenden Fahrzeug steht.