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Aktuell

17. Dezember 2025

Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist kein Verfallsdatum

Lebensmittel mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum zu entsorgen ist meist nicht nötig, denn sie sind häufig noch gut verwendbar. Insbesondere Lebensmittel im Kaltlagerfach bleiben deutlich länger frisch. Vor dem Verzehr sollten Lebensmittel aber geprüft werden: Augen, Nase und Zunge sind hier gute Kontrolleure.

Wörtlich gemeint ist dagegen das Verbrauchsdatum! Es steht auf leicht verderblichen Lebensmitteln: „…zu verbrauchen bis…“. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums darf das Lebensmittel nicht mehr verkauft werden und es gehört tatsächlich in den Abfall. Daher Verbrauchsdatum und MHD nicht verwechseln.

Mehr Tipps zur Kühl-Lagerung von Lebensmitteln finden Sie unter: www.hausgeraete-plus.de

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